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: : : : : : : : : : : : Inkontinenzartikel
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Der Einsatz von
Inkontinenzartikeln sichert bei Harn- oder/und Stuhlinkontinenz Gesundheit
und Lebensqualität. |
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| Inkontinenzartikel
sind als Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig wenn
Inkontinenzmittel in direktem Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit
stehen, wenn neben der Blasen- und/ oder Darminkontinenz schwere Funktionsstörungen
wie eine Halbseitenlähmung mit Sprachverlust vorliegen, wenn der Betroffene
die Harn-und/ oder Stuhlabgabe nicht kontrollieren oder sich bemerkbar machen
kann, wenn nur durch den Einsatz von Inkontinenzartikeln das allgemeine Grundbedürfnis der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben befriedigt werden kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine aktive Teilnahme" am gesellschaftlichen Leben. |
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